Stand: Juni 2026
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gewährt Ihnen als betroffene Person umfassende Rechte bezüglich Ihrer personenbezogenen Daten. Nachfolgend informieren wir Sie über diese Rechte und wie Sie diese ausüben können.
Sie haben das Recht, jederzeit unentgeltlich Auskunft über die bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Dies umfasst:
Sie haben das Recht, unverzüglich die Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung haben Sie das Recht, die Vervollständigung unvollständiger Daten zu verlangen.
Sie haben das Recht, die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
Sie können die Einschränkung der Verarbeitung verlangen, wenn:
Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Außerdem haben Sie das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen zu übermitteln.
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Wir verarbeiten die Daten dann nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe nachweisen.
Sofern die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht, haben Sie das Recht, diese jederzeit zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird dadurch nicht berührt.
Sie haben das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren. Zuständig ist die Aufsichtsbehörde des Bundeslandes, in dem Sie wohnen, arbeiten oder in dem der mutmaßliche Verstoß stattgefunden hat.
Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an:
zenvarex-signal
Kurfürstendamm 194
10707 Berlin
E-Mail: [email protected]
Bitte fügen Sie Ihrer Anfrage einen Identitätsnachweis bei, damit wir sicherstellen können, dass Ihre Daten nicht an unbefugte Dritte gelangen.
Wir werden auf Ihre Anfrage unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Eingang reagieren. Bei komplexen Anfragen oder einer Vielzahl von Anfragen kann diese Frist um weitere zwei Monate verlängert werden. In diesem Fall informieren wir Sie innerhalb eines Monats über die Verlängerung.